

Leinwanddrucke (Canvas) auf Holz-Keilrahmen aufziehen ist bei mir natürlich echte Handarbeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsabschluß
Die Angebote von Imaging Services Adrian Wackernah (im Folgenden Auftragnehmer bezeichnet) sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens durch Lieferung zustande.
2. Lieferung, Preise, Zahlungen, Schutzrechte, Erfüllungsort
Der Besteller hat die etwa bestehenden Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, eigenständig zu beachten. Soweit an dem Produkt übertragungsfähige Schutzrechte Dritter bestehen, insbesondere Urheberrechte, erhält der Besteller diese im Rahmen der bestehenden rechtlichen Beschränkungen übertragen.
Auftragnehmer ist berechtigt, Lieferungen in mehreren Teilen auszuführen, ferner Minder- oder Mehrmengen in branchenüblicher Größenordnung zu liefern. Abweichungen der gelieferten Waren und Leistungen sind zulässig, sofern sie sich im Toleranzrahmen des technischen Standards bewegen oder die Qualität mittlerer Art und Güte des bestellten Produkts erreichen. Soweit Teillieferungen erfolgen, werden Versandkosten nur einmal, bezogen auf die Gesamtlieferung, berechnet.
Zur Erbringung der Leistungen oder Durchführung der Lieferung ist Auftragnehmer eine schriftliche Frist von wenigstens 3 Wochen zu setzen. Sollte Auftragnehmer dann die Verpflichtungen nicht erfüllt haben, ist eine Nachfrist von wenigstens 1 Woche als angemessen vereinbart. Soweit es bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Auftragnehmer auf Verschulden ankommt, haftet Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Ersatz von reinen Vermögensschäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Auftragnehmer vorliegt.
Bei Lieferstörungen oder Leistungshindernissen außerhalb des Bereiches von Auftragnehmer (insbesondere Lieferhindernisse des Herstellers, Handelsembargo, Beförderungshindernisse, Streik usw.) ist Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Während der Zeit des Hindernisses kommt Auftragnehmer nicht in Verzug. Geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.
Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach den bei Auftragnehmer zur Zeit der Bereitstellung /Aufgabe zum Versand angewendeten Preislisten berechnet. Alle Leistungen von Auftragnehmer sind sofort zur Zahlung fällig.
Bestellungen/Leistungen werden von Auftragnehmer nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände vorhanden sind. Zahlungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der Fälligkeit.
3. Gewährleistung und Garantie
Soweit der Besteller Vollkaufmann ist, gilt die Untersuchungs- und Rügeverpflichtung nach dem Handelsgesetzbuch, bei anderen Kunden ist die sofortige Untersuchung der Ware vereinbart und es sind etwaige Reklamationen oder Schäden innerhalb von 10 Tagen nach Inempfangnahme der Lieferung/Leistung schriftlich oder per Mail gegenüber Auftragnehmer mitzuteilen, wobei es auf den Eingang des Schreibens ankommt. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen die Ansprüche des Bestellers auf Nachbesserung, Minderung und Wandelung sowie auf Schadensersatz (Ausschlussfrist); die gelieferte Ware gilt dann als genehmigt.
Die Weiterverarbeitung von (Kunden-) Daten erfolgt ohne Prüfung der Daten durch Auftragnehmer.
Der Besteller haftet alleine dafür, dass die Weiterverarbeitung von Daten, die er zur Verfügung stellt, nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, solche Daten zu verarbeiten, die ihr nicht vom Besteller direkt, sondern von Dritten, übergeben werden. Auftragnehmer kann die Verarbeitung solcher Daten davon abhängig machen, daß der Dritte auf alle Ansprüche gegenüber Auftragnehmer verzichtet.
Der Besteller ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware.
Die Gewährleistung von Auftragnehmer beschränkt sich auf Ersatzlieferung. Weitergehende Gewährleistungsrechte, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, Nachbesserungsversuche führen innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg. Dann ist der Besteller zu Wandlung berechtigt; sofern er dies unter Fristsetzung von mindestens einem Monat schriftlich angekündigt und seine Gewährleistungsrechte im übrigen vertragsgerecht ausgeübt hat.
4. Eigentumsvorbehalt
Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt.
5. Sonstiges
Gerichtsstand ist Bremerhaven. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Juni 2006







